Information der BH Wien - Umgebung

24.06.2015 09:42

Information der BH Wien - Umgebung

Die BH Wien - Umgebung gibt folgende Verordnung bekannt:

 

Die Bezirkshauptmannschaft Wien-Umgebung ordnet gemäß § 41 Abs. 1 in Verbindung
mit § 170 Abs. 1 des Forstgesetzes 1975, BGBl. I Nr. 104/2013, zum Zwecke der
Vorbeugung gegen Waldbrände an:

Im Verwaltungsbezirk Wien-Umgebung sind das Rauchen sowie jegliches
Feuerentzünden im Wald und in dessen Gefährdungsbereich verboten.

 

Datei herunterladen: PDFVerordnung

24.06.2015