Im September 2024 führten anhaltende und außerordentlich starke Niederschläge zu drastischen Hochwasserereignissen. Viele Menschen mussten ihr Zuhause verlassen, da ihr Wohnraum beschädigt wurde oder gänzlich unbenutzbar geworden war. Die Auswirkungen dieses Unwetterereignisses stellten viele Betroffene vor Herausforderungen, die nur schwer zu bewältigen waren und bis heute nachwirken.
Zu der enormen psychischen Belastung, die viele Betroffene an die Grenzen ihrer Kräfte brachte, kamen die hohen Kosten, die für die Sanierung von überfluteten Wohnräumlichkeiten und/oder Anmietung eines vorübergehenden Ersatzquartiers zu tragen waren. Das Sozialministerium hilft bei der Bewältigung dieser außerordentlichen Ausgaben mit einem Programm zur Hochwasserzuwendung.
Ergänzend zu den bereits beantragten bzw. ausbezahlten Hochwasserhilfen können ab sofort folgende Leistungen beantragt werden:
- Wohnraumerhaltung: 2.200 Euro pauschal pro Haushalt als Beitrag zur Sanierung von Wohnräumlichkeiten (bzw. zur Wiederherstellung der Nutzbarkeit von Wohnraum; keine Räumlichkeiten im Kellergeschoß) und/oder
- Wohnraumbeschaffung: Maximal 3.500 Euro pro Haushalt als Beitrag zu den tatsächlichen aufgewendeten Kosten für ein Ersatzquartier (z.B. Hotel, Ferienwohnung, vorübergehende Mietwohnung).
Alle Informationen finden Sie im Informationsschreiben oder unter www.hochwasserzuwendung.at.