Dringender Aufruf und Warnung:
Aufgrund der derzeit wirklich EXTREM hohen Waldbrandgefahr weisen Land NÖ und BH St. Pölten nochmals DRINGEND auf die Beachtung der Waldbrandverordnung hin. Wegen der derzeit trockenen Wetterlage ist im Moment auch mit keiner Entspannung zu rechnen.
Aufgrund der anhaltenden Trockenheit hat die Bezirkshauptmannschaft St. Pölten eine Waldbrandverordnung erlassen. Um die Brandgefahr in den heimischen Wäldern zu minimieren, gelten ab sofort strengere Sicherheitsbestimmungen.Die aktuelle Witterung hat die Waldböden stark ausgetrocknet, wodurch bereits kleinste Funken verheerende Waldbrände auslösen können.
Die wichtigsten Verbote im Überblick:
- Feuerentzünden verboten: Das Entzünden von Feuer sowie das Grillen im Wald und in dessen Gefährdungsbereich (Waldnähe) ist untersagt.
- Rauchverbot: Das Rauchen im Wald sowie das Wegwerfen von brennenden oder glimmenden Gegenständen (z. B. Zündhölzer, Zigaretten) ist strengstens verboten.
- Brandgefährliche Tätigkeiten: Jegliche Tätigkeiten, die einen Brand auslösen könnten, sind zu unterlassen.
Übertretungen dieser Verordnung können von der Behörde unter Strafe gestellt werden.
Hinweis für den Notfall: Sollten Sie eine Rauchentwicklung oder einen Brand bemerken, zögern Sie nicht und wählen Sie sofort den Feuerwehr-Notruf 122.
Waldbrandverordnung BH St. Pölten 2026