Neuerlicher Aufruf und Erinnerung an die seit April bestehende Waldbrandverordnung
Aufgrund der derzeit wirklich EXTREM hohen Waldbrandgefahr weisen Land NÖ und BH St. Pölten nochmals DRINGEND auf die Beachtung der Waldbrandverordnung hin. Wegen der derzeit trockenen und extrem heißen Wetterlage ist im Moment mit keiner Entspannung zu rechnen.
Aufgrund der anhaltenden Trockenheit hat die Bezirkshauptmannschaft St. Pölten bereits im April eine Waldbrandverordnung erlassen um die Brandgefahr in den heimischen Wäldern zu minimieren. Nach wie vor gelten strenge Sicherheitsbestimmungen. Die aktuelle Witterung hat die Waldböden stark ausgetrocknet, wodurch bereits kleinste Funken verheerende Waldbrände auslösen können.
In den Wäldern des Verwaltungsbezirks St. Pölten sowie im Gefährdungsbereich des Waldes (Waldrandnähe) sind jegliches Feuerentzünden sowie das Rauchen verboten.
Übertretungen dieser Verordnung können von der Behörde unter Strafe gestellt werden.
Hinweis für den Notfall: Sollten Sie eine Rauchentwicklung oder einen Brand bemerken, zögern Sie nicht und wählen Sie sofort den Feuerwehr-Notruf 122.

Waldbrandverordnung BH St. Pölten 2026
Veröffentlich am: 23.4.2026
Änderung am: 29.06.2026