Sanierungsbonus für Private 2024

Förderung

Bundesförderung: Sanierungsbonus für Private 2023/24

(Stand 2024)

Die Bundesregierung fördert thermische Sanierungen im privaten Wohnbau für Gebäude, die älter als 15 Jahre sind. Förderungsfähig sind umfassende Sanierungen sowie Teilsanierungen, die den Heizwärmebedarf um mind. 40 % senken. Einzelbauteilsanierung wird ebenso gefördert. Zu beachten ist, dass pro Standort und Kalenderjahr nur ein Antrag möglich ist.

Folgende Maßnahmen werden gefördert: 

  • Dämmung der Außenwände
  • Dämmung der obersten Geschoßdecke bzw. des Daches
  • Dämmung der untersten Geschoßdecke bzw. des Kellerbodens
  • Sanierung bzw. Austausch der Fenster und Außentüren

Anträge können bis zur Ausschöpfung des Förderkontingents gestellt werden, längstens bis 31.12.2024. Eine Förderung ist nur für Bestandsgebäude im Inland möglich. Förderfähig sind Leistungen, die ab 01.01.2023 erbracht wurden. Einreichen können nur Privatpersonen. 

Bei umfassender Sanierung oder Teilsanierung mit mind. 40 % Verbesserung der Energiekennzahl muss der energetische Zustand des Gebäudes durch einen Energieausweis mit der Berechnung des Heizwärmebedarfs nachgewiesen werden. Bei einer Einzelbauteilsanierung ist ein Energieberatungsprotokoll der Energieberatung NÖ oder ein gültiger Energieausweises (max. 10 Jahre alt) oder ein Gesamtsanierungskonzept vorzulegen.

Förderhöhe

Die Förderung variiert je nach Art der Sanierung. Für Genehmigungen ab dem 01.01.2024 und liegt die Förderung zwischen 9.000 Euro und 42.000 Euro. Wird Dämmmaterial aus nachwachsenden Rohstoffen verwendet, ist ein Zuschlag möglich. Für umfassende Sanierungen nach den Kriterien des klimaaktiv Gebäudestandards ist die Höchst-Förderung möglich. Die Förderung kann für max. 50 % der gesamten förderungsfähigen Kosten gewährt werden. 

Weiter Informationen zur Bundesförderung finden Sie unter https://www.umweltfoerderung.at/privatpersonen/sanierungsscheck-ein-zweifamilienhaus-und-reihenhaus-2023/2024/unterkategorie-ein-und-zweifamilienhaus

DI Fritz Brandstetter
Energiegemeinderat der
Stadtgemeinde Pressbaum

14.02.2024