| Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten |
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Die steuerliche Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten bringt Vorteile für Unternehmer.Die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist eine wesentliche Herausforderung unserer Zeit. Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten und Kinderbetreuungsgeld für Unternehmerinnen sind positive Nachrichten zu Beginn des neuen Jahres.
Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten
Kinderbetreuungsgeld: noch mehr Wahlfreiheit Per 1. Jänner 2010 konnten die Varianten auf fünf erweitert werden. Die bisherigen drei Pauschalmodelle bleiben weiter bestehen und werden um eine zusätzliche, nämlich 12 (+ 2) Monate (bei Inanspruchnahme durch den 2. Elternteil) zu je 1.000,- € ergänzt. Darüber hinaus wird eine einkommensabhängige Variante für den Zeitraum von 12 (+2) Monaten (bei Inanspruchnahme durch den 2. Elternteil) bei der erwerbstätige Eltern 80% des letzten Nettoeinkommens, mindestens aber Euro 1.000,- und maximal Euro 2.000,- beziehen können. Flächendeckender Ausbau der Betriebshilfe Bei Ausfall der eigenen Arbeitskraft wird eine Ersatzarbeitskraft bereitgestellt: Diese soll während der Arbeitsunfähigkeit dafür sorgen, dass der Betrieb so gut wie möglich weiterläuft. Dadurch wurde eine rasche und unbürokratische Hilfe zur Existenzsicherung ermöglicht. Pensions-Anrechnung der Kindererziehungszeiten Kindererziehungszeiten werden für die Pensions-Anrechnung berücksichtigt. Als Zeiten der Kindererziehung werden bis zu 48 Monate berücksichtigt, damit Unternehmerinnen mit Kind im Ruhestand nicht das Nachsehen haben. |
