14.03.2010 Gemeinderatswahl Drucken

Mitentscheiden - Mitbestimmen

Ein wesentliches Recht der Demokratie ist die Möglichkeit, seine Vertretung zu wählen. Wer nicht zur Wahl geht lässt zu, dass andere den Kurs für die kommenden Jahre bestimmen.

 

Daher unsere Empfehlung: machen Sie von ihrem Wahlrecht Gebrauch!

 

Die Wahl beginnt in Pressbaum um 07.00 Uhr und endet um 15.00 Uhr!

 

Weitere Bestimmungen und Möglichkeiten der Briefwahl auf der folgenden Seite (Quelle: Land Niederösterreich):

 

Allgemeine Gemeinderatswahl 2010

In welchen Gemeinden wird gewählt?

Die Allgemeine Gemeinderatswahl am 14. März 2010 findet in 568 NÖ Gemeinden statt, nicht gewählt wird in den Statutarstädten Krems/Donau, St. Pölten und Waidhofen/Ybbs sowie in den Gemeinden Deutsch-Wagram und Obersiebenbrunn.

 

Wer ist wahlberechtigt?

Wahlberechtigt sind österreichische Staatsbürger und Bürger eines EU-Mitgliedstaates, die am Wahltag das 16.Lebensjahr vollenden und im Wählerverzeichnis der Gemeinde eingetragen sind.

 

Wer kann gewählt werden?

Die zur Wahl zugelassenen Wahlparteien und Wahlwerber werden an der Amtstafel der jeweiligen Gemeinde kundgemacht.

 

Wie, wann und wo kann die Stimme abgegeben werden?

Die persönliche Stimmabgabe ist am Wahltag im zuständigen Wahlsprengel während der Wahlzeit möglich.

Wahlsprengel, Wahllokale und Wahlzeiten legt die jeweilige Gemeindewahlbehörde fest und werden an der Amtstafel der Gemeinde kundgemacht.

 

Wählen mit Wahlkarte:

Wählerinnen und Wähler, die am Wahltag nicht in ihrer Gemeinde oder ihrem Wahlsprengel anwesend sein werden, können beim zuständigen Gemeindeamt formlos die Ausstellung einer Wahlkarte beantragen.

Die Inhaber einer Wahlkarte können ihre Stimme

- persönlich in einem anderen Wahlsprengel in der selben Gemeinde oder

- persönlich bei einer besonderen ("fliegenden") Wahlbehörde (für bettlägrige Personen usw.) oder

- im Wege der Briefwahl

abgeben.

 

Wie erhält man eine Wahlkarte?

Die Wahlkarte kann bis Mittwoch, 10. März 2010 schriftlich (Brief, Mail oder Fax; Pass- oder Führerscheinnummer zur Bestätigung der Identität) beim zuständigen Gemeindeamt beantragt werden. Die Wahlunterlagen werden dann per Post an die angegebene Adresse zugesandt.

Bis Freitag, 12. März, 12 Uhr, kann die Wahlkarte schriftlich (bei Sicherstellung der Abholung der Wahlunterlagen) oder persönlich beim zuständigen Gemeindeamt beantragt werden.

Zur Ausübung des Stimmrechtes mit Wahlkarte erhalten die Wählerinnen und Wähler einen amtlichen Stimmzettel, ein Wahlkuvert, die Wahlkarte und ein Überkuvert (für die Briefwahl).

 

Gültige Stimmabgabe im Wege der Briefwahl

Der ausgefüllte Stimmzettel wird in das Wahlkuvert eingelegt, das Wahlkuvert wird in die ausgefüllte Wahlkarte (Unterschrift der eidesstattlichen Erklärung ist unbedingt erforderlich!) eingelegt, die verschlossene Wahlkarte im Überkuvert kann persönlich, per Post oder durch Boten an die Gemeinde übermittel werden.

Die Wahlunterlagen müssen am Wahltag entweder bis spätestens 6.30 Uhr bei der Gemeinde oder bis zum Ende der Wahlzeit im zuständigen Wahlsprengel einlangen.